European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2012:R002111.20120615 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 15 Juni 2012 | ||||||||
Aktenzeichen: | R 0021/11 | ||||||||
Antrag auf Überprüfung von: | T 0584/09 | ||||||||
Anmeldenummer: | 95106925.1 | ||||||||
IPC-Klasse: | A01N 61/00 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | Nicht-systemische Bekämpfung von Parasiten | ||||||||
Name des Anmelders: | Bayer Animal Health GmbH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | Norbrook Laboratories Ltd | ||||||||
Kammer: | EBA | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: | |||||||||
Schlagwörter: | Antrag auf Zulassung neuer Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht entschieden und Antrag für die Entscheidung relevant (bejaht) 'Relevant' in Regel 104 b) EPà bedeutet geeignet, zu einem anderen Ergebnis des Beschwerdeverfahrens zu führen Ein Einwand nach Regel 106 EPà muss ausdrücklich (expressis verbis) erhoben werden; ein Antrag auf Zurückverweisung, auf Vertagung oder auf schriftliche Fortsetzung des Verfahrens gilt nicht als solcher Einwand Die Ersetzung von Beschwerdekammermitgliedern, die an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt haben, liegt im Ermessen der GroÃen Beschwerdekammer, die dieses Ermessen unter Berücksichtigung des Sachverhalts gerecht und verhältnismäÃig ausübt Die Gebühr für den Ãberprüfungsantrag ist zurückzuerstatten, wenn das Verfahren vor der Beschwerdekammer wiedereröffnet wird, auch wenn weitere, im Ãberprüfungsantrag vom Antragsteller formulierte Anträge (hier: Ersetzung von Beschwerdekammermitgliedern) keinen Erfolg haben und damit den Anträgen des Antragstellers insgesamt nur teilweise stattgegeben wird |
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Orientierungssatz: |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/r110021du1.html
Date retrieved: 17 May 2021