European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2016:T091814.20161102 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Datum der Entscheidung: | 02 November 2016 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0918/14 | ||||||||
Anmeldenummer: | 08775256.4 | ||||||||
IPC-Klasse: | F02B 75/04 H02K 7/18 |
||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | C | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
|
||||||||
Bezeichnung der Anmeldung: | FREIKOLBENVORRICHTUNG UND VERFAHREN ZUR STEUERUNG UND/ODER REGELUNG EINER FREIKOLBENVORRICHTUNG | ||||||||
Name des Anmelders: | UMC Universal Motor Corporation GmbH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | - | ||||||||
Kammer: | 3.2.04 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
|
||||||||
Schlagwörter: | Erklärung nach Artikel 17(2) a) PCT - unvollständige Recherche Zusätzliche Recherche Ermessensentscheidung nach Regel 137(3) EPà Schwerwiegender Verfahrensfehler (ja) Zurückverweisung (ja) Rückzahlung der Beschwerdegebühr (ja) |
||||||||
Orientierungssatz: |
1. Wegen einer Mischung aus fehlender (aber gerechtfertigter) Zusatzrecherche und vagen Hinweisen zur Patentierbarkeit von Anspruchsänderungen deren Zulassung ins Verfahren zu verweigern, überschreitet den Ermessensspielraum der Prüfungsabteilung nach Regel 137(3) EPÃ, und stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar (siehe Gründe Punkt 2.8). 2. Die Vorgehensweise einer Recherche- und Prüfungsabteilung, zunächst eine unvollständige Recherche mit nicht substantiierter Begründung zu erstellen, um daraufhin trotz Einwand und Ãnderungen durch die Anmelderin keine Zusatzrecherche zu neuen Anspruchssätzen durchzuführen, aber stattdessen nadelstichartig vage Einwände zur Patentierbarkeit vorzutragen, stellt bereits für sich genommen einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar (siehe Gründe Punkt 2.7). |
||||||||
Angeführte Entscheidungen: |
|
||||||||
Anführungen in anderen Entscheidungen: |
|
Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t140918du1.html
Date retrieved: 17 May 2021