European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2019:G000219.20190716 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 16 Juli 2019 | ||||||||
Aktenzeichen: | G 0002/19 | ||||||||
Vorlageentscheidung: | T 0831/17 | ||||||||
Anmeldenummer: | 10182497.7 | ||||||||
IPC-Klasse: | H04L 29/06 H04L 29/08 H04W 28/06 H04W 80/00 H04W 80/02 H04W 80/04 H04W 88/18 |
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Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | A | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | Verfahren zum Betreiben eines Mobilfunknetzes | ||||||||
Name des Anmelders: | IPCom GmbH & Co. KG | ||||||||
Name des Einsprechenden: | - | ||||||||
Kammer: | EBA | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: | |||||||||
Schlagwörter: | Anspruch eines Dritten im Sinne von Artikel 115 EPà auf mündliche Verhandlung bei Beschwerde wegen Deutlichkeitsmängeln erteilter Patentansprüche - nein Prüfung der Zulässigkeitsgründe für eine Vorlage nach Artikel 112 (1) a) EPà durch die GroÃe Beschwerdekammer Aufschiebende Wirkung der Beschwerde eines Dritten im Sinne von Artikel 115 EPà wegen Deutlichkeitsmängeln erteilter Patentansprüche  nein Offensichtliche Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs  liegt vor, wenn eine zur Rechtsmitteleinlegung nicht befugte Person (hier: Dritter im Sinne von Artikel 115 EPÃ) einen nach dem EPà nicht anerkannten Beschwerdegegenstand verfolgt (hier: Beseitigung von Deutlichkeitsmängeln des Patentanspruchs im Sinne von Artikel 84 EPÃ). Mündliche Beschwerdekammerverhandlungen in Haar - zulässig |
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Orientierungssatz: |
1. Ein Dritter im Sinne von Artikel 115 EPÃ, der gegen die Entscheidung über die Erteilung eines europäischen Patents Beschwerde eingelegt hat, hat keinen Anspruch darauf, dass vor einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes mündlich über sein Begehren verhandelt wird, zur Beseitigung vermeintlich undeutlicher Patentansprüche (Artikel 84 EPÃ) des europäischen Patents den erneuten Eintritt in das Prüfungsverfahren anzuordnen. Eine solchermaÃen eingelegte Beschwerde entfaltet keine aufschiebende Wirkung. 2. Mündliche Verhandlungen der Beschwerdekammern an deren Standort in Haar verstoÃen nicht gegen die Artikel 113 (1) und 116 (1) EPÃ. |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/g190002dx1.html
Date retrieved: 17 May 2021