European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:1999:T021297.19990608 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 08 Juni 1999 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0212/97 | ||||||||
Anmeldenummer: | 87100577.3 | ||||||||
IPC-Klasse: | H01R 43/052 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
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Bezeichnung der Anmeldung: | Verfahren zum Wechseln von elektrischen Leitungen beim Bestücken mit elektrischen Verbindern und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens | ||||||||
Name des Anmelders: | Grote & Hartmann GmbH & Co. KG | ||||||||
Name des Einsprechenden: | L'Entreprise Industrielle, S.A. | ||||||||
Kammer: | 3.5.02 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: | |||||||||
Schlagwörter: | Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung durch einen weiteren Vertreter möglich Protokoll über mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren - pflichtgemäÃes Ermessen des Protokollführers Keine unzulässige Erweiterung Angebliche offenkundige Vorbenutzungen sachlich nicht klar belegt und Offenkundigkeit nicht klar bewiesen Neuheit und erfinderische Tätigkeit (bejaht) Beanspruchter Gegenstand nach Aufgabe und Lösung vollständig offenbart Rückzahlung der Beschwerdegebühr (abgelehnt) Die Nennung einer zusätzlichen, an der Entscheidung nicht beteiligten Person in der Entscheidungsabschrift kann nach Regel 89 EPà berichtigt werden |
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Orientierungssatz: |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t970212du1.html
Date retrieved: 17 May 2021