European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2016:J000116.20161125 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 25 November 2016 | ||||||||
Aktenzeichen: | J 0001/16 | ||||||||
Anmeldenummer: | 12703112.8 | ||||||||
IPC-Klasse: | A61C 7/14 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | D | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINES PATIENTENSPEZIFISCHEN BRACKETKÃRPERS UND ZUGEHÃRIGER BRACKETKÃRPER | ||||||||
Name des Anmelders: | DW LINGUAL SYSTEMS GMBH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | - | ||||||||
Kammer: | 3.1.01 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
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Schlagwörter: | Zulässigkeit der Beschwerde - Bezahlung nur einer Beschwerdegebühr Ermessen der Rechtsabteilung bei Entscheidung über die Fortdauer der Aussetzung Anpassung der Entscheidung bei veränderten Umständen |
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Orientierungssatz: |
1. Hat die Rechtsabteilung in einer einzigen Entscheidung inhaltlich über das Schicksal mehrerer PatenterteilungsÂverfahren entschieden, ist es legitim, diese Entscheidung mit einer einzigen Beschwerde anzufechten und hierfür nur eine Beschwerdegebühr zu entrichten. 2. Hat die Rechtsabteilung bei einer Entscheidung über die Fortsetzung der Aussetzung den ihr eingeräumten Ermessensspielraum erkannt und ausgeschöpft, die bei der Abwägung einzubeziehenden Aspekte umfassend herangezogen, keine sachfremden Erwägungen einflieÃen lassen und bei der Würdigung der Umstände keine gedanklichen Fehler erkennen lassen, ist es der Kammer verwehrt, ihr eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der Rechtsabteilung zu setzen. 3. Der Eintritt veränderter Umstände, hier eine Entscheidung des Berufungsgerichts im nationalen Vindikationsverfahren, kann jedoch Anlass sein, die im Grunde zu bestätigende Entscheidung anzupassen. |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/j160001du1.html
Date retrieved: 17 May 2021