Das Präsidium,
nach Regel 12 Absatz 4 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 1 der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern,
erlässt folgenden Geschäftsverteilungsplan:
Artikel 1
Mitglieder der Juristischen Beschwerdekammer
Die Juristische Beschwerdekammer setzt sich wie folgt zusammen: