European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:1999:T038296.19990707 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Datum der Entscheidung: | 07 Juli 1999 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0382/96 | ||||||||
Anmeldenummer: | 90118777.3 | ||||||||
IPC-Klasse: | B32B 27/28 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
|
||||||||
Bezeichnung der Anmeldung: | Kunststoffdichtungsbahnen | ||||||||
Name des Anmelders: | SARNA PATENT- UND LIZENZ-AG | ||||||||
Name des Einsprechenden: | Van Besouw Kunststoffen B.V. BASF Aktiengesellschaft Patente, Marken und Lizenzen HUBER & SUHNER AG, Kabel-, Kautschuk- und Kunststoffwerke BRAAS GmbH, Patentabteilung Forbo-Stamoid AG HT Troplast AG Patente/Lizenzen (Geb. 56) MEHLER HAKU GMBH SOLVAY (Société Anonyme), Bruxelles |
||||||||
Kammer: | 3.3.03 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
|
||||||||
Schlagwörter: | Zulässigkeit (Hilfsanträge 2 bis 4 und 6 bis 10) - nein - fehlende Konkretisierung oder Substantiierung Neuheit (Hauptantrag, Hilfsanträge 1 und 5) - nein - Vorbeschreibung - Alter einer Entgegenhaltung ohne Einfluà auf deren Relevanz Erfinderische Tätigkeit (nein) - naheliegende Kombination bekannter Merkmale |
||||||||
Orientierungssatz: |
1. Eine Beschwerde, deren Hauptantrag den Bestimmungen des EPà genügt, ist zulässig. Das EPà (Regel 65) sieht eine teilweise Unzulässigkeit im Umfang einzelner Hilfsanträge nicht vor (Punkt 1). 2. Gemäà Artikel 54 (2) EPà bildet alles den Stand der Technik, was der Ãffentlichkeit vor dem Anmeldetag zugänglich gemacht wurde. Für die Neuheitsprüfung ist daher eine Entgegenhaltung unabhängig von ihrem Alter und von ihrer Patentklassifikation zu berücksichtigen (Punkt 4.2.1). 3. Hilfsanträge, die sprachlich nicht konkretisiert wurden, sind im Sinne von Regel 64 b) EPà nicht zulässig, weil sie den Umfang nicht angeben, in dem die Ãnderung/Aufhebung der angefochtenen Entscheidung beantragt wird (Punkt 5.4); dasselbe trifft auf Hilfsanträge zu, die nicht begründet (substantiiert) wurden im Sinne von Artikel 108, Satz 2 (Punkt 5.5). |
||||||||
Angeführte Entscheidungen: |
|
||||||||
Anführungen in anderen Entscheidungen: |
Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t960382du1.html
Date retrieved: 17 May 2021