European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2012:T093709.20120720 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 20 Juli 2012 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0937/09 | ||||||||
Anmeldenummer: | 03747110.9 | ||||||||
IPC-Klasse: | F02B 71/04 F02B 75/04 H02K 7/18 |
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Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
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Bezeichnung der Anmeldung: | Freikolbenvorrichtung mit elektrischem Lineartrieb | ||||||||
Name des Anmelders: | UMC Universal Motor Corporation GmbH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | - | ||||||||
Kammer: | 3.2.04 | ||||||||
Leitsatz: | 1. Die Zulassung von Ãnderungen der europäischen Patentanmeldung nach dem ersten Prüfungsbescheid gemäà Regel 137 (3) Satz 2 EPà in der Fassung des Beschlusses des Verwaltungsrats vom 7. Dezember 2006 (siehe Textausgabe: "Europäisches Patentübereinkommen", 13. Auflage, Europäisches Patentamt 2007), liegt im pflichtgemäÃen Ermessen der Prüfungsabteilung (siehe Entscheidungsgründe 3.4.). 2. Ãnderungen, die der Anmelder mit der Erwiderung auf eine Mitteilung eingereicht hat, in dem ein bestimmter Mangel erstmalig substantiiert mitgeteilt worden ist, müssen deshalb von der Prüfungsabteilung dann zugelassen werden, wenn dieser Mangel bereits im ersten Bescheid hätte gerügt werden können und wenn die Ãnderungen einen objektiv geeigneten Versuch zur Behebung dieses Mangels darstellen (siehe Entscheidungsgründe 3.4.). 3. Die Einhaltung des in einem Ladungsbescheid gemäà Regel 116 EPà angegebenen Zeitpunktes für die Einreichung weiterer Anträge zu Ãnderungen der Anmeldung bedeutet nicht, dass Regel 137 (3) EPà nicht anwendbar wäre. Die Zurückweisung von fristgemäà gemäà Regel 116 EPà eingereichten Anträgen nach Regel 137 (3) Satz 2 EPà kann nur in Ausübung pflichtgemäÃen Ermessens erfolgen, wofür die oben angeführten Kriterien zu gelten haben (siehe Entscheidungsgründe 3.5). |
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Relevante Rechtsnormen: | |||||||||
Schlagwörter: | Zulässigkeit von Ãnderungen nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung - Ermessen - groÃe Anzahl abhängiger Ansprüche Wesentlicher Verfahrensmangel Rückzahlung der Beschwerdegebühr Zurückverweisung an die 1. Instanz |
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Orientierungssatz: |
- |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t090937du1.html
Date retrieved: 17 May 2021