European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2013:J000612.20130129 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 29 Januar 2013 | ||||||||
Aktenzeichen: | J 0006/12 | ||||||||
Anmeldenummer: | 03776835.5 | ||||||||
IPC-Klasse: | C07D 491/14 A61P 35/00 |
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Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | Neue Chelidonin-Derivate, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen | ||||||||
Name des Anmelders: | Salama, Zoser B. nat.rer.Dr. | ||||||||
Name des Einsprechenden: | - | ||||||||
Kammer: | 3.1.01 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: | |||||||||
Schlagwörter: | Zur Erteilung bestimmte Fassung der Anmeldung - Ãnderungen nach Regel 71 (5) EPà - Minderung der Anspruchszahl - Rückzahlung der Anspruchsgebühren (ja) Anspruchsgebühr als Ausgleich für den Prüfungsmehraufwand (nein) |
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Orientierungssatz: |
Werden Ãnderungen nach Regel 71 (4) EPà beantragt, steht die für die "für die Erteilung vorgesehene Fassung" erst fest, nachdem die Prüfungsabteilung den Ãnderungen zugestimmt hat, bzw. der Anmelder sich mit den weiteren/neuen Vorschlägen der Prüfungsabteilung einverstanden erklärt hat. Erst dann kann festgestellt werden, wie viele Ansprüche die "für die Erteilung vorgesehene Fassung" enthält und damit auch die Zahl der fällig werdenden Anspruchsgebühren bestimmt werden. |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/j120006du1.html
Date retrieved: 17 May 2021