European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2019:T043917.20190507 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 07 Mai 2019 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0439/17 | ||||||||
Anmeldenummer: | 00112228.2 | ||||||||
IPC-Klasse: | H01L 21/48 H01L 23/498 H05K 1/02 H01L 23/373 |
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Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | C | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | Keramik-Metall-Substrat, insbesondere Mehrfachsubstrat | ||||||||
Name des Anmelders: | Rogers Germany GmbH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG KCC Corporation |
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Kammer: | 3.4.03 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
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Schlagwörter: | Beitritt während des Einspruchsverfahrens - unzulässig Beweissicherungsverfahren nach § 485 (2) ZPO - keine Klage wegen Verletzung |
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Orientierungssatz: |
1. Die Entscheidung T 1713/11 definiert eine Klage wegen Verletzung für die Zwecke des Artikels 105 EPà als "ein Verfahren zur Feststellung, ob ein Dritter in einem Bereich, der dem Ausschlussrecht des Patentinhabers unterliegt, wirtschaftlich tätig ist". Nach Meinung der Kammer bedeutet dies, dass das Entscheidungsorgan, üblicherweise ein Gericht, aufgefordert wird, "[eine Verletzung] festzustellen", als abschlieÃendes Rechtsergebnis dieses Verfahrens. Die Tatsache, dass die Patentinhaberin oder eine andere Partei das fragliche Verfahren ganz offensichtlich mit dem Ziel eingeleitet hat, dem Patentinhaber die Feststellung einer Verletzung (als Tatbestand) zu ermöglichen, ist für das Vorliegen einer "Klage" im Sinne von Artikel 105 EPà irrelevant. (Nr. 6 der Gründe) 2. Die Zulässigkeit des Beitritts muss zum Zeitpunkt des Beitritts gegeben sein und kann nicht später rückwirkend (ex tunc) hergestellt werden. (Nr. 13 der Gründe) 3. Die Kammer stellt fest, dass ein Beweissicherungsverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO und die anschlieÃende Verletzungsklage im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 105 (1)(a) EPà als zwei getrennte Verfahren zu betrachten sind. (Nr. 15 der Gründe) |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t170439du1.html
Date retrieved: 17 May 2021