European Case Law Identifier: |
ECLI:EP:BA:2007:T126906.20070920 |
Datum der Entscheidung: |
20 September 2007 |
Aktenzeichen: |
T 1269/06 |
Anmeldenummer: |
97890238.5 |
IPC-Klasse: |
G01M 17/007 |
Verfahrenssprache: |
DE |
Verteilung: |
C |
Download und weitere Informationen: |
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Bezeichnung der Anmeldung: |
Verfahren und Vorrichtung zur Analyse des Fahrverhaltens von Kraftfahrzeugen |
Name des Anmelders: |
AVL List GmbH |
Name des Einsprechenden: |
Ricardo Consulting Engineers Ltd. |
Kammer: |
3.4.02 |
Leitsatz: |
- |
Relevante Rechtsnormen: |
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Schlagwörter: |
Unzulässige Ãnderungen (nein)
Zurückverweisung an die 1. Instanz |
Orientierungssatz: |
Bei der Prüfung der Frage, ob der Gegenstand des Patents entgegen Artikel 100 (c) EPà über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht, ist nach Auffassung der Kammer im Wesentlichen zu untersuchen, ob durch die in der Beschreibung oder - wie hier - in den Ansprüchen erfolgten Ãnderungen dem Fachmann tatsächlich zusätzliche, technisch relevante Informationen zur Verfügung gestellt wurden, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht enthalten waren. Dies kann sich jedoch weder allein aus der Tatsache, dass in den Anmeldungsunterlagen nicht vorhandene Begriffe nachträglich eingeführt wurden, noch aus einer rein semantischen Analyse der beanstandeten Passagen ergeben. Vielmehr muss die den Einwand vorbringende Partei oder Instanz die vermeintlich neu hinzugefügte technische Lehre auch als solche eindeutig bestimmen können.
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Case Law Book: II Conditions to be met by an Application
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