T 1269/06 () of 20.9.2007

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:2007:T126906.20070920
Datum der Entscheidung: 20 September 2007
Aktenzeichen: T 1269/06
Anmeldenummer: 97890238.5
IPC-Klasse: G01M 17/007
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: C
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Text der Entscheidung in DE (PDF, 37 KB)
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Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: Unpublished
Bezeichnung der Anmeldung: Verfahren und Vorrichtung zur Analyse des Fahrverhaltens von Kraftfahrzeugen
Name des Anmelders: AVL List GmbH
Name des Einsprechenden: Ricardo Consulting Engineers Ltd.
Kammer: 3.4.02
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention 1973 Art 100(c)
Schlagwörter: Unzulässige Änderungen (nein)
Zurückverweisung an die 1. Instanz
Orientierungssatz:

Bei der Prüfung der Frage, ob der Gegenstand des Patents entgegen Artikel 100 (c) EPÜ über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht, ist nach Auffassung der Kammer im Wesentlichen zu untersuchen, ob durch die in der Beschreibung oder - wie hier - in den Ansprüchen erfolgten Änderungen dem Fachmann tatsächlich zusätzliche, technisch relevante Informationen zur Verfügung gestellt wurden, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht enthalten waren. Dies kann sich jedoch weder allein aus der Tatsache, dass in den Anmeldungsunterlagen nicht vorhandene Begriffe nachträglich eingeführt wurden, noch aus einer rein semantischen Analyse der beanstandeten Passagen ergeben. Vielmehr muss die den Einwand vorbringende Partei oder Instanz die vermeintlich neu hinzugefügte technische Lehre auch als solche eindeutig bestimmen können.

Angeführte Entscheidungen:
-
Anführungen in anderen Entscheidungen:
T 0033/07
T 2016/08
T 0860/09
T 2496/10
T 0271/11
T 1407/11
T 1595/11
T 0099/13
T 1226/13

4 references found.

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