J 0021/94 (Anmeldetag/ATOTECH) of 20.1.1997

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:1997:J002194.19970120
Datum der Entscheidung: 20 Januar 1997
Aktenzeichen: J 0021/94
Anmeldenummer: 89118789.0
IPC-Klasse: C25D 2/38
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: B
Download und weitere Informationen:
Text der Entscheidung in DE (PDF, 635 KB)
Alle Dokumente zum Beschwerdeverfahren finden Sie im Register
Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: OJ | Unpublished v2 | Published
Bezeichnung der Anmeldung: Wässriges saures Bad zur galvanischen Abscheidung von glänzenden und rissfreien Kupferüberzügen und Verwendung dieses Bades
Name des Anmelders: ATOTECH Deutschland
Name des Einsprechenden: -
Kammer: 3.1.01
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention 1973 Art 80(a)
European Patent Convention 1973 Art 80(d)
Schlagwörter: Begründung eines Anmeldetags
Orientierungssatz:

I. Für die ursprünglich offenbarte Erfindung kann auch dann ein Anmeldetag begründet werden, wenn Widersprüche zwischen Erteilungsantrag und Anmeldungsunterlagen bestehen.

II. Wird im Lauf des Erteilungsverfahrens eine weitere Erfindung offenbart, so wird für diese kein Anmeldetag begründet, wenn nicht ersichtlich ist, daß nun für diese Erfindung Schutz begehrt wird.

Angeführte Entscheidungen:
G 0003/89
G 0002/95
J 0033/86
Anführungen in anderen Entscheidungen:
J 0005/06

9 references found.

Click X to load a reference inside the current page, click on the title to open in a new page.

Offical Journal of the EPO

Case Law Book: IV Divisional Applications

Case Law of the Enlarged Board

General Case Law