T 0598/98 (Abgasreinigung II/FTU) of 16.10.2001

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:2001:T059898.20011016
Datum der Entscheidung: 16 October 2001
Aktenzeichen: T 0598/98
Anmeldenummer: 88904222.2
IPC-Klasse: B01D 53/10
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: B
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Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: Unpublished
Bezeichnung der Anmeldung: Verwendung von reaktionsfähigem Calciumhydroxid für die Gas- und Abgasreinigung sowie
Name des Anmelders: FTU GMBH
Name des Einsprechenden: Metallgesellschaft AG
Rheinische Kalksteinwerke GmbH
Kammer: 3.3.05
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention 1973 Art 56
European Patent Convention 1973 Art 113(1)
European Patent Convention 1973 Art 114(2)
European Patent Convention 1973 R 60(1)
Schlagwörter: Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen des Patents in allen Vertragsstaaten - Voraussetzungen
Berücksichtigung verspätet angezogener, aus Teilanmeldung betreffendem Beschwerdeverfahren bekannter, relevanter Dokumente - ja
Erfinderische Tätigkeit - nein
Orientierungssatz:

1. Das Bestehen eines Rechtsschutzinteresses der Einsprechenden an einem rückwirkenden Widerruf des Patents ist eines der Elemente, die für die Entscheidung der Kammer über Einstellung oder Fortsetzung des Einspruchsbeschwerdeverfahrens gemäß Regel 60 (1) EPÜ eine Rolle spielen können.

2. Das allgemeine Interesse an einer zentralen Feststellung über die Patentwürdigkeit einer in einem Patent beanspruchten Erfindung rechtfertigt es jedenfalls dann, ein Verfahren nach Erlöschen des Patents gemäß Regel 60 (1) EPÜ noch bis zum Erlaß einer Endentscheidung fortzusetzen, wenn die Sache im Zeitpunkt des Erlöschens im wesentlichen entscheidungsreif ist, und es auch im Hinblick auf den Bestand des Patents einen Unterschied im Ergebnis ausmacht, ob eine Sachentscheidung getroffen oder das Verfahren bloß eingestellt wird (hier: Widerruf des Patents durch die Kammer nach Zurückweisung des Einspruchs durch die Einspruchsabteilung).

Angeführte Entscheidungen:
G 0009/91
G 0010/91
G 0003/97
T 0194/88
T 0329/88
T 0682/91
T 0833/94
T 0308/97
T 1213/97
Anführungen in anderen Entscheidungen:
T 0708/01
T 1568/11
T 2501/12
T 2341/14
T 0580/16
T 1878/16
T 0572/17
T 1839/18

11 references found.

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