European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2005:T039403.20050304 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 04 März 2005 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0394/03 | ||||||||
Anmeldenummer: | 94115366.0 | ||||||||
IPC-Klasse: | G03G 7/00 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | B | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
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Bezeichnung der Anmeldung: | Dekorierte Keramik- und Glaserzeugnisse, Verfahren zu deren Herstellung und keramische Farbzusammentsetzungen zur Durchführung des Verfahrens | ||||||||
Name des Anmelders: | Zimmer, Michael | ||||||||
Name des Einsprechenden: | Johnson Matthey PLC | ||||||||
Kammer: | 3.4.02 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
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Schlagwörter: | Ausreichende Offenbarung der Erfindung: bejaht Neuheit und erfinderische Tätigkeit: verneint Product-by-process-Anspruch Gebot der Unparteilichkeit der Kammer |
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Orientierungssatz: |
1. Auch wenn die Entscheidung der Einspruchsabteilung, den Einspruch zurückzuweisen, aufgehoben wurde, war es mangels eines entsprechenden Antrags nicht erforderlich und wegen der Unparteilichkeit der Kammer auch nicht geboten, dem Patentinhaber und Beschwerdegegner die Gelegenheit zu einer weiteren Stellungnahme zu geben. 2. Eine mit einem Verfahren erreichte höhere Qualität eines Produkts ist im allgemeinen kein strukturelles Merkmal in einem Product-by-process-Anspruch, das die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit begründet. |
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Angeführte Entscheidungen: |
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Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t030394du1.html
Date retrieved: 17 May 2021