European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:1995:J003992.19950316 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Datum der Entscheidung: | 16 März 1995 | ||||||||
Aktenzeichen: | J 0039/92 | ||||||||
Anmeldenummer: | 88730183.6 | ||||||||
IPC-Klasse: | H05K 9/00 | ||||||||
Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | C | ||||||||
Download und weitere Informationen: |
|
||||||||
Bezeichnung der Anmeldung: | Kombinations-Schutzraum | ||||||||
Name des Anmelders: | Firma FSA Brandschutz GmbH | ||||||||
Name des Einsprechenden: | gte Gesellschaft für technische Entwicklung AG | ||||||||
Kammer: | 3.1.01 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
|
||||||||
Schlagwörter: | Eintragung eines Rechtsübergangs Umschreibungsantrag auf Basis einer nicht rechtskräftigen Entscheidung Ãffentliche Urkunde gemäà R. 20(1) EPà Aussetzung des Verfahrens Kostenverteilung im Umschreibungsverfahren Registering a transfer Document Interruption of proceedings Apportionment of costs in proceedings for registering a transfer |
||||||||
Orientierungssatz: |
1. Ein Rechtsübergang der europäischen Patentanmeldung kann in das Europäische Patentregister aufgrund einer öffentlichen Urkunde gemäà Regel 20 (1) EPà nur eingetragen werden, wenn sich der Rechtsübergang aus der öffentlichen Urkunde unmittelbar ergibt. 2. Ãffentliche Urkunden, die selbst einen Rechtsübergang nicht bezeugen, aus denen sich aber mittelbar ergibt, daà ein Rechtsübergang aufgrund einer anderen, nicht eingereichten Urkunde eingetragen ist, reichen für eine Umschreibung nach Regel 20 EPà aus. 3. Die Aussetzung eines Erteilungsverfahrens bewirkt, daà das Erteilungsverfahren unverändert in dem Rechtsstadium verbleibt, in dem es sich zum Zeitpunkt der Aussetzung befand. 4. Eine Kostenverteilung findet im Umschreibungsverfahren grundsätzlich nicht statt. |
||||||||
Angeführte Entscheidungen: |
|
||||||||
Anführungen in anderen Entscheidungen: |
|
Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/j920039du1.html
Date retrieved: 17 May 2021