T 0175/97 (Elektrolytkondensator/SIEMENS) of 14.3.2000

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:2000:T017597.20000314
Datum der Entscheidung: 14 März 2000
Aktenzeichen: T 0175/97
Anmeldenummer: 90110482.8
IPC-Klasse: H01G 9/02
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: B
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Text der Entscheidung in DE (PDF, 689 KB)
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Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: Unpublished
Bezeichnung der Anmeldung: Elektrolytkondensator
Name des Anmelders: SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT
Name des Einsprechenden: Mitsubishi Chemical Corporation
Kammer: 3.4.02
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention 1973 Art 54
European Patent Convention 1973 Art 123(2)
Schlagwörter: Neuheit - Hauptantrag (nein): ausgewählte Bereiche durch Ausführungsbeispiel des Standes der Technik im Rahmen der Meßgenauigkeit vorweggenommen
Hilfsantrag - unzulässig: verspätet und nicht eindeutig gewährbar
Orientierungssatz:

Die Neuheit einer in einem zweidimensionalen Parameterraum von Konzentrationswerten ausgewählten Teilfläche einer vorbekannten Fläche ist jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn ein Punkt dieser Teilfläche (hier: der Eckpunkt maximaler Konzentrationen) mit den Konzentrationswerten eines Ausführungsbeispiels des Standes der Technik in der Weise übereinstimmt, daß die rein numerischen Abweichungen der Punktkoordinaten im Rahmen der Meßgenauigkeiten liegen, die der Fachmann unter Zugrundelegung üblicher Auslegungskonventionen bei technischen Zahlenangaben unterstelt.

Angeführte Entscheidungen:
T 0198/84
T 0624/91
T 0653/93
Anführungen in anderen Entscheidungen:
T 1810/13
T 2438/13
T 2203/14
T 2303/14

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