T 0765/06 () of 11.12.2006

European Case Law Identifier: ECLI:EP:BA:2006:T076506.20061211
Datum der Entscheidung: 11 Dezember 2006
Aktenzeichen: T 0765/06
Anmeldenummer: 02018311.7
IPC-Klasse: F28F 9/00
Verfahrenssprache: DE
Verteilung: B
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Text der Entscheidung in DE (PDF, 29 KB)
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Bibliografische Daten verfügbar in: DE
Fassungen: Unpublished
Bezeichnung der Anmeldung: Wärmetauscher und gehäuseartige Halterung für den Wärmetauscher
Name des Anmelders: Behr GmbH & Co. KG
Name des Einsprechenden: -
Kammer: 3.2.03
Leitsatz: -
Relevante Rechtsnormen:
European Patent Convention 1973 Art 96(2)
European Patent Convention 1973 Art 109
European Patent Convention 1973 Art 113(1)
European Patent Convention 1973 Art 113(2)
European Patent Convention 1973 R 67 Sent 1 und 2
European Patent Convention 1973 R 71a
Schlagwörter: Rückzahlung der Beschwerdegebühr (nein)
Mündliche Verkürzung der Frist zur Einreichung neuer Unterlagen (nein)
Anwendung des Vertrauensgrundsatzes (nein)
Orientierungssatz:

Hat die Prüfungsabteilung mit einem Ladungszusatz nach Regel 71a EPÜ zu einer mündlichen Verhandlung geladen und dabei eine Frist zur letztmöglichen Einreichung neuer Unterlagen gesetzt, so schließt das spätere, kurz - 6 Tage - vor der mündlichen Verhandlung gemachte Zugeständnis, noch neue Ansprüche einreichen zu dürfen, nicht die Zusage ein, daß über diese Ansprüche unter wesentlicher Einschränkung der zu ihrer Prüfung zur Verfügung stehenden Zeit auch mündlich verhandelt wird.

Angeführte Entscheidungen:
-
Anführungen in anderen Entscheidungen:
-

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Case Law Book: III Amendments