European Case Law Identifier: | ECLI:EP:BA:2015:T086211.20150317 | ||||||||
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Datum der Entscheidung: | 17 März 2015 | ||||||||
Aktenzeichen: | T 0862/11 | ||||||||
Anmeldenummer: | 04739697.3 | ||||||||
IPC-Klasse: | B01J 13/02 B01J 13/04 B01J 13/22 C11D 3/50 |
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Verfahrenssprache: | DE | ||||||||
Verteilung: | C | ||||||||
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Bezeichnung der Anmeldung: | LAGERSTABILES POLYELEKTROLYTKAPSELSYSTEM AUF BASIS VON PEROXYCARBONSÃUREN | ||||||||
Name des Anmelders: | Henkel AG & Co. KGaA | ||||||||
Name des Einsprechenden: | The Procter & Gamble Company Reckitt Benckiser (UK) Limited |
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Kammer: | 3.3.05 | ||||||||
Leitsatz: | - | ||||||||
Relevante Rechtsnormen: |
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Schlagwörter: | Erfinderische Tätigkeit - Hauptantrag (nein) Erfinderische Tätigkeit - dritter Hilfsantrag (ja) Ãnderungen - erster und zweiter Hilfsantrag Ãnderungen - zulässig (nein) Ausführbarkeit - (ja) |
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Orientierungssatz: |
Begutachtung eines Effekts: Zu unterscheiden ist zwischen (a) dem Begutachten des Effekts unter Artikel 83 EPà und (b) dem Begutachten des Effekts unter Artikel 56 EPà (a) Unklare Ansprüche: Soweit Erfindungen durch Ansprüche definiert sind, die unklare Merkmale, wie z.B. unklare Parameter enthalten, die auch nicht durch die Beschreibung klargestellt werden, kann die Erfindung möglicherweise nur durch den zu erreichenden Effekt verstanden werden. Dieser Effekt, der somit berücksichtigt werden muss, wird dann unter Artikel 83 EPà begutachtet, um die Ausführbarkeit der Erfindung zu beurteilen. (b) Klare Ansprüche: (i) Effekt im Anspruch vorhanden: Soweit der Anspruch klar definiert ist, ist der Effekt bei der Beurteilung der Ausführbarkeit nur zu berücksichtigen, wenn er explizit im Anspruch vorhanden ist. (ii) Effekt nicht im Anspruch vorhanden: Soweit der Anspruch klar definiert ist und der Effekt nicht im Anspruch vorhanden ist, ist die Frage, ob der Effekt erreicht wird, für Artikel 83 EPà nicht relevant. Vielmehr wird die Frage, ob der Effekt erreicht wird, dann unter Artikel 56 EPà relevant (siehe auch z.B. T 939/92, Gründe 2.4.3), und zwar bei der Beurteilung des Erfolgs der Lösung. (Gründe 5.5 (A)) |
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Angeführte Entscheidungen: | |||||||||
Anführungen in anderen Entscheidungen: |
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Source: http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t110862du1.html
Date retrieved: 17 May 2021